Liebe Abonnentinnen, liebe Abonnenten,
die überwiegende Mehrheit der Unternehmen in Deutschland wird weiterhin von den Eigentümerfamilien geführt. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des IfM Bonn haben aber nicht nur den Anteil der mittelständischen Unternehmen am gesamten Unternehmensbestand geschätzt, sondern auch deren Beitrag zu Umsatz und Beschäftigung in Deutschland. Mehr hierzu finden Sie im Beitrag "Familienunternehmen dominieren" .
Wie sich die Zahl der Familienunternehmen entwickelt, für die in den kommenden fünf Jahren Nachfolgerinnen und Nachfolger gesucht werden, können Sie im Beitrag "Mehr Unternehmensübergaben erwartet" lesen.
Viele interessante Neuigkeiten aus dem IfM Bonn wünscht Ihnen
Ihre
Prof. Dr. Friederike Welter Präsidentin des IfM Bonn
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Rund 3,2 Millionen Unternehmen in Deutschland sind nach einer aktuellen Schätzung des IfM Bonn im Besitz von Familien und werden gleichzeitig von ihnen geführt. Dies sind über 90 % aller Unternehmen hierzulande. Insgesamt erwirtschaften sie mehr als ein Drittel aller Umsätze. Zugleich beschäftigen sie über die Hälfte aller sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Zahl der frauengeführten Unternehmen weiterhin niedrig
Trotz vielfältiger Anstrengungen bleibt der Anteil der frauengeführten Unternehmen seit 2000 tendenziell konstant: Nur gut 600.000 der insgesamt 3,2 Millionen Familienunternehmen in Deutschland werden von Frauen geleitet. Gemessen am Frauenanteil an den Erwerbstätigen (46,7 %) sind frauengeführte Familienunternehmen damit deutlich unterrepräsentiert.
Anteile der Familien- und Frauenunternehmen in Deutschland (2019)
Seit 2001 schätzen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des IfM Bonn in unregelmäßigen Abständen die Anzahl der Familienunternehmen in Deutschland. Seit 2003 ermitteln sie zudem den Anteil der frauengeführten Familienunternehmen.
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Auch in dem durch die Corona-Pandemie gekennzeichneten Jahr 2020 wurden im Landkreis München die meisten Gewerbe je 10.000 Personen im erwerbsfähigen Alter angemeldet. Auf den weiteren Rängen folgen die kreisfreie Stadt Leverkusen, der Landkreis Miesbach, die kreisfreie Stadt Rosenheim und der Landkreis Starnberg.
Neu in die TOP-20-Gruppe aufgestiegen sind die kreisfreie Stadt Kempten (Allgäu) sowie die Landkreise Dachau und Garmisch-Partenkirchen. Zugleich gelang es der kreisfreien Stadt Schwabach in die Spitzengruppe zurückzukehren. Dagegen gehören die kreisfreien Städte Wiesbaden und Baden-Baden sowie die Landkreise Ebersberg und Marburg-Biedenkopf nicht mehr den TOP-20 an.
Insgesamt zählen 11 Landkreise und kreisfreie Städte in Bayern (vor allem im Großraum München), vier in Hessen (Großraum um Frankfurt a. M.), Berlin, eine kreisfreie Stadt in Nordrhein-Westfalen (Leverkusen) sowie je ein Landkreis in Schleswig-Holstein (Nordfriesland), in Sachsen (Görlitz) und in Brandenburg (Teltow-Fläming) zu den zwanzig Höchstplatzierten.
Der NUI-Indikator 2020 lag im Durchschnitt aller 401 (Land)Kreise und kreisfreien Städte Deutschlands bei 123,2 und somit nur um 1,4 Punkte unter dem Wert des Vorjahres (124,6). Die Spannweite der NUI-Werte hat im Vergleich zum Vorjahr leicht zugenommen.
NUI-Regionenranking (2020): räumliche Verteilung
Das IfM Bonn veröffentlicht seit 1998 jährlich das NUI-Regionenranking. Der NUI-Indikator setzt die Zahl der Gewerbeanmeldungen eines Jahres ins Verhältnis zur Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter des Vorjahres. Als neue unternehmerische Initiative gelten sowohl Existenzgründungen (einschließlich Übernahmen) als auch Gründungen von Zweigniederlassungen, Zuzüge von Gewerbebetrieben und Aufnahmen einer gewerblichen Nebenerwerbstätigkeit. Das NUI-Regionenranking sowie die Einzelergebnisse finden Sie hier.
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In den kommenden fünf Jahren steht nach Schätzungen des IfM Bonn in insgesamt rund 190.000 Unternehmen eine Nachfolge an, weil die Eigentümerinnen und Eigentümer aufgrund von Alter, Krankheit oder Tod aus der Geschäftsführung ausscheiden. Fast die Hälfte der Übernahmen werden im Bereich der Unternehmensnahen Dienstleistungen und über ein Viertel im Produzierenden Gewerbe erwartet.
Im Vergleich zur Nachfolgeschätzung von 2018 mit 150.000 Unternehmen ist die Anzahl der anstehenden Übergaben gestiegen. Der wesentliche treibende Faktor dahinter ist die demografische Entwicklung, das heißt die Alterung der Unternehmerinnen und Unternehmer. Entsprechend ist von einem höheren Bedarf an Nachfolgerinnen und Nachfolgern auszugehen. Gleichwohl erwarten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des IfM Bonn, dass wirtschaftlich erfolgreiche Unternehmen eine Nachfolgelösung finden werden. Dabei werden auch andere Nachfolgeformen an Bedeutung gewinnen, wie beispielsweise eine Übernahme durch ein anderes Unternehmen.
Geringe Auswirkungen der Corona-Pandemie
Zwar führt die Pandemie in vielen Unternehmen zu kurzfristigen Umsatzrückgängen, gefährdet aber nur selten das grundlegende Geschäftsmodell und damit die langfristige Rentabilität der Unternehmen. In bestimmten Konstellationen können die Alteigentümerinnen und Alteigentümer jedoch mit niedrigeren Kaufpreisangeboten konfrontiert werden. Aus diesem Grund wird ein Teil von ihnen ihre Nachfolgepläne so lange hinausschieben, bis sich die wirtschaftliche Lage wieder normalisiert hat. Allerdings könnten jüngere Unternehmerinnen und Unternehmer aufgrund einer Corona-Infektion und deren Langzeitfolgen zu einer frühzeitigeren Nachfolgeregelung gezwungen sein.
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Der Fachkräftemangel stellt aktuell die größte Herausforderung für die Unternehmen im Verarbeitenden Gewerbe dar. Erst dahinter folgen die Digitalisierung, der erhöhte Wettbewerbsdruck und Innovationsfähigkeit. Dagegen hat die Pandemie an Bedrohungspotenzial verloren. Allerdings werden einzelne Herausforderungen wie beispielsweise die Rohstoff- und Materialknappheit als Folge der Corona-Krise wahrgenommen. Zu diesen Ergebnissen kommt die Befragung von Führungskräften, die die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn im Rahmen des Forschungsprojekts "Digitalisierungsprozesse von KMU im Verarbeitenden Gewerbe – Folgebefragung" vorgenommen haben.
Zukünftige Herausforderungen
Auch Kleinstunternehmen setzen auf Digitalisierung
Unabhängig von der Unternehmensgröße wird inzwischen die Digitalisierung als wichtiges Thema eingeschätzt. Vor allem Kleinstunternehmen erkennen den Nutzen – und sehen zugleich die fehlende Fachexpertise sowie mangelnde Ressourcen als Herausforderung bei der Umsetzung.
Das Chartbook mit der kompakten Übersicht über die "Zukünftigen Herausforderungen im Verarbeitenden Gewerbe und Reaktionen des Mittelstands" finden Sie hier.
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Die Corona-Pandemie hat – über alle Unternehmensgrößen hinweg – die Bedeutung der Digitalisierung im Verarbeitenden Gewerbe verstärkt. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie "Digitalisierungsprozesse von KMU im Verarbeitenden Gewerbe – Folgebefragung", die untersucht, wie sich die Bereitschaft zu digitalisieren in den vergangenen fünf Jahren verändert hat. Gleichwohl ist es den kleinen und mittleren Unternehmen noch nicht gelungen, die vor fünf Jahren aufgezeigte Digitalisierungslücke gegenüber den Großunternehmen deutlich zu verkleinern. Häufig liegt offenkundig der konkrete Nutzen der digitalen Vernetzung für die Geschäftsführungen nicht klar auf der Hand – entsprechend zurückhaltend verhalten sie sich im Hinblick auf Investitionen.
Digitale Vorreiter – mit künstlicher Intelligenz
Im Vergleich zu 2016 bleibt auch der Anteil der sogenannten "digitalen Vorreiter" nahezu unverändert. Diese zeichnen sich durch eine hochgradig vernetzte Produktion aus. Hierzu zählen vor allem größere Unternehmen, die Künstliche Intelligenz nutzen, über eine Digitalisierungsstrategie und eine eigene IT-Abteilung verfügen oder mit externen IT-Dienstleistern zusammenarbeiten. Kleine Unternehmen sind dagegen weiterhin häufiger unter den digitalen Nachzüglern zu finden, die ihre Produktion nicht vernetzen. Gleichwohl ist ihr Anteil im Vergleich zur Befragung in 2016 um rund fünf Prozentpunkte zurückgegangen.
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Die Unternehmen im Verarbeitenden Gewerbe sind laut einer Befragung des IfM Bonn mehrheitlich für die Risiken sensibilisiert, die sich durch den Klimawandel ergeben. Entsprechend berücksichtigen sie bereits Aspekte des Klimaschutzes bei ihren unternehmerischen Entscheidungen: So gab mehr als die Hälfte der Befragten an, seit 2018 umweltrelevante Innovationen umgesetzt zu haben.
Spielraum für innovative Lösungen schaffen
Vorrangig präferieren sowohl mittelständische als auch nicht-mittelständische Unternehmen flexible klimapolitische Instrumente wie beispielsweise die CO2-Steuer bzw. den Emissionsrechtehandel. Solche ökonomischen Maßnahmen geben ihnen einen individuellen Gestaltungsspielraum. Rund ein Viertel der befragten Unternehmen hieß aber auch ordnungsrechtliche Ge- und Verbote gut, da diese ihnen Planungssicherheit geben. Skeptisch zeigten sich dagegen die Vertreterinnen und Vertreter der mittelständischen und managergeführten Unternehmen gegenüber informationellen Lösungen wie beispielsweise Labels oder Veröffentlichungspflichten.
Präferierte umweltpolitische Maßnahmen
Die Studie "Einstellungen und Verhalten mittelständischer Unternehmen angesichts des Klimawandels" finden Sie hier.
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Im Jahre 2006 wurde das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland erlassen. Seither stehen die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in der Verantwortung, Diskriminierungen aufgrund von ethnischer Herkunft, Rasse, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität entgegenzuwirken. Im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes haben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des IfM Bonn gemeinsam mit Forschern von pro diversity (Berlin) und third culture (Wiesbaden) die bisherige Umsetzung in den Unternehmen und in der öffentlichen Verwaltung untersucht, Hürden identifiziert und Handlungsempfehlungen erarbeitet. Dr. Jutta Gröschl (Newsletter-Redaktion) befragte Studienleiterin Dr. Annette Icks zu den Ergebnissen.
NL-Redaktion: "Seit 15 Jahren gibt es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Wie findet es inzwischen in den Unternehmen Anwendung?"
Dr. Annette Icks: "Im Hinblick auf die Wahrnehmung der Arbeitgeberpflichten zeigten sich große Unterschiede zwischen kleinen und großen Unternehmen: Während einige der von uns befragten kleinen Unternehmen das AGG nicht umfassend kannten, setzen alle befragten Großunternehmen die Arbeitgeberpflichten vollumfänglich um."
NL-Redaktion: "Wie könnte das Defizit bei den kleineren Unternehmen abgebaut werden? Schließlich verfügen diese meist über deutlich weniger Ressourcen als die großen Unternehmen."
Dr. Annette Icks: "Unternehmen stehen in der Regel in Kontakt mit Verbänden, Kammern sowie kommunalen Wirtschaftsfördergesellschaften. Diese könnten zielgruppenspezifische Konzepte mit konkreten Praxisbeispielen vermitteln."
NL-Redaktion: "Vor 15 Jahren wurde seitens der Wirtschaft die Charta der Vielfalt als eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Förderung personaler Vielfalt initiiert. Welchen Anklang hat die Charta in den Unternehmen gefunden?"
Dr. Annette Icks: "Sie finden heute sowohl in Großunternehmen als auch in kleinen und mittleren Unternehmen Maßnahmen zur personellen Vielfalt. Allerdings ist das Ziel Diversity in den Großunternehmen verbreiteter. Dagegen reagieren kleinere Unternehmen häufig bedarfsorientiert."
NL-Redaktion: "Konnten Sie Unterschiede zwischen den Unternehmen im Hinblick auf die vom AGG geschützten Personengruppen der Diversity-Maßnahmen feststellen?"
Dr. Annette Icks: "Bei allen Unternehmen steht die Gleichstellung von Frauen und Männern mit Abstand im Vordergrund. Zudem gewinnen angesichts des demografischen Wandels ältere Menschen und Jugendliche mit prekärem sozialem Status im Rahmen der Fach- und Nachwuchskräftesicherung vor allem in kleineren Unternehmen an Bedeutung. Bei größeren global agierenden Unternehmen spielt die Internationalität von Fachkräften eine Rolle. Auch finden sich aufgrund der rechtlichen Vorgaben häufiger Maßnahmen für schwerbehinderte Beschäftigte."
Die Studie "Der Schutz vor Diskriminierung und die Förderung personaler Vielfalt im Arbeitsleben" ist hier zu finden.
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Daten, die das IfM Bonn selbst erhebt, können von Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen kostenfrei zu eigenen Forschungszwecken in den Institutsräumen eingesehen und verwendet werden. Eine Nutzung für gewerbliche oder sonstige Zwecke ist dagegen nicht möglich. Mehr Informationen zum Anmeldeverfahren finden Sie hier.
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Sind Sie an tagesaktuellen Forschungsergebnissen über die ökonomische Situation im Mittelstand interessiert? Dann folgen Sie unserem Twitter-Account unter @IfM_Bonn oder auf Englisch unter @IfM_Bonn_en.
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IfM-Präsidentin in BaFin-Fachbeirat berufen
Prof. Dr. Friederike Welter ist als Mitglied in den Fachbeirat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) berufen worden. Der Fachbeirat berät die BaFin bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und unterstützt sie bei der Weiterentwicklung aufsichtsrechtlicher Grundsätze. Ihm gehören Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft, der Kredit- und Versicherungswirtschaft, der Wirtschaft, der Verbraucherschutzvereinigungen, der Gewerkschaft und der Deutschen Bundesbank an.
Externe Veröffentlichungen
Obwohl die Politik in der Vergangenheit zahlreiche Instrumente zum Bürokratieabbau initiiert hat, empfinden viele mittelständische Unternehmen die bürokratischen Vorgaben als zu hoch. In ihrem Kommentar "Bürokratie abbauen!" zeigen Dr. Annette Icks und Prof. Dr. Friederike Welter im Wirtschaftsdienst auf, auf welche Weise Bürokratie effizient reduziert werden könnte.
Im Vergleich zu der Nachfolgeschätzung von 2018 haben die Ergebnisse der jüngsten Schätzung von Anfang 2022 gezeigt, dass die Zahl der Unternehmen steigt, für die eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger gesucht werden muss. In ihrem Beitrag "Unternehmensnachfolgen in Deutschland" für die Zeitschrift "Recht der Familienunternehmen" fassen Dr. Nadine Schlömer-Laufen, Dr. Markus Fels und Olga Suprinovič die zentralen Ergebnisse der aktuellen Nachfolgeschätzung zusammen und gehen nochmal dezidiert auf die Probleme bei der Abschätzung des künftigen Nachfolgegeschehens ein.
Die Forschungsergebnisse des IfM Bonn – (inter-)national präsent
Am Beispiel der Corona-Pandemie zeigte Dr. Annette Icks Mitte Januar im Rahmen einer Online-Veranstaltung der Initiative Neue Qualität der Arbeit auf, dass Unternehmen prinzipiell eine gute Kapitalausstattung hilft, Krisen abzufedern.
Peter Kranzusch hielt auf der Webconvention "Frauensache: Gründen" Mitte Februar den Vortrag "Gründungen in Freien Berufen – Chancen für Frauen".
Im Rahmen der Hunter Center Seminar Series an der University of Strathclyde (Großbritannien) referierte Prof. Dr. Friederike Welter Mitte Januar über "Visioning and Narrating Place".
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