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Pressemitteilung Mutterschutzgesetz gilt nicht für selbstständige Frauen

Nur ein Viertel der selbstständig erwerbstätigen Mütter hat Mutterschaftsleistungen erhalten

Rund 27.000 selbstständig erwerbstätige Frauen bekommen jährlich ein Kind. Anders als abhängig beschäftigte Frauen haben sie keinen Anspruch auf Mutterschaftsleistungen nach dem Mutterschutzgesetz, weil dieses für sie nicht gilt. Sie können sich aber freiwillig über ihre gesetzliche (GKV) oder private Krankenversicherung (PKV) gegen ihren Einkommensausfall während der Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt absichern. Aktuell entscheidet sich jedoch nur etwa die Hälfte der selbstständig erwerbstätigen Frauen im gebärfähigen Alter für eine solche Absicherung. "Selbstständige Frauen, die sich in der gesetzlichen Krankenversicherung für das Optionskrankengeld oder einen Krankenwahltarif entschieden haben, erhalten für die gesetzlichen Schutzfristen vor und nach der Entbindung Krankengeld in Höhe von 70 % der Nettoeinkünfte. Privat krankenversicherte selbstständige Frauen, die eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben, haben hingegen einen Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls in Höhe des mit der Krankenkasse vereinbarten Krankentagegeldes, der während der gesetzlichen Schutzfristen sowie am Entbindungstag entsteht", berichtet Dr. Rosemarie Kay.

Umlagefinanzierte Mutterschaftsleistungen als Alternative?

Ausgehend von Angaben des GKV-Spitzenverbands und des Verbands der PKV haben die Krankenkassen 30 Millionen Euro im Jahr 2022 an selbständig erwerbstäige Frauen an Mutterschaftsleistungen gezahlt. Anstelle dieser freiwilligen individuellen Versicherungslösung könnte – wie gerade diskutiert wird – eine umlagefinanzierte Lösung treten, bei der – ähnlich wie bei den abhängig Beschäftigten die Arbeitgeber – alle selbstständig Erwerbstätigen die Mutterschaftsleistungen für die selbstständig erwerbstätigen Mütter tragen. Nach IfM-Berechnungen käme auf jede bzw. jeder der aktuell 3,6 Millionen Selbstständigen ein monatlicher Betrag von maximal 5,30 Euro zu. Wenn sich die Umlage an der Höhe der Gewinneinkünfte festmachen würde, läge der Umlagesatz bei 0,13 %. Dies reicht aus, um den (werdenden) selbstständig erwerbstätigen Müttern während der Mutterschutzfristen das Bruttoerwerbseinkommen zu ersetzen.

"Eine Umlagefinanzierung des Verdienstausfalls während der Mutterschutzfristen stellt eine solidarische Lösung dar, die niemanden überfordert und vor allem den Wettbewerb zwischen den selbstständig erwerbstätigen Frauen und Männern nicht verzerrt. Gleichwohl darf nicht übersehen werden, dass es für viele selbstständig erwerbstätige Frauen rund um die Geburt ihres Kindes schwierig bleiben wird, ihre Tätigkeit einzustellen. So laufen die Betriebskosten weiter und Kunden könnten verloren gehen“, so die stellvertretende IfM-Geschäftsführerin.

Publikation "Mutterschaftsleistungen für selbstständig erwerbstätige Frauen"

Policy Brief "Umlagefinanzierte Mutterschaftsleistungen für selbstständig erwerbstätige Frauen?"