Dieser Beitrag liefert Informationen über die Zeitspanne, die die Gläubiger in Insolvenzverfahren auf eine Ausschüttung aus dem Vermögen des Schuldners warten müssen. Im Schnitt dauert ein Regelinsolvenzverfahren gegen juristische Personen vier Jahre, gegen natürliche Personen zwei Jahre. Regional betrachtet sind die Gerichtsverfahren in Ostdeutschland im Schnitt überproportional langwierig, in den nord- und süddeutschen Bundesländern dagegen vergleichsweise kurz.