Als Ergebnis der Befragung lässt sich feststellen, dass zwischen den Programmen "Überbrückungsgeld" und "Existenzgründungszuschuss" kaum Substitutions- oder Verdrängungseffekte bestehen. Vielmehr sprechen beide Programme unterschiedliche Zielgruppen an. Auffällig sind die Anteile der Gründerinnen: Bei der Ich-AG liegt der Frauenanteil bei fast 48 %, bei Überbrückungsgeldempfängern nur bei rund 29 % (im durchschnittlichen Gründungsgeschehen zur Zeit bei etwa 33 %). Überraschend hoch ist das Ausbildungsniveau der EmpfängerInnen von Existenzgründungszuschüssen: Fast 44 % können Abitur/Fachabitur nachweisen, mehr als 25 % mittlere Reife und nur rund ein Drittel verfügt über einen Hauptschulabschluss. Große Unterschiede bestehen hinsichtlich der Dauer der Arbeitslosigkeit: Im Mittel ist jede(r) Ich-AG GründerIn seit 15 Monaten arbeitslos; ÜberbrückungsgeldempfängerInnen blicken lediglich auf eine gut 8-monatige Arbeitslosigkeit zurück. Zum Abschluss sei erwähnt, dass Ich-AG GründerInnen deutlich seltener Erfahrungen in der Branche haben, in der sie sich selbständig machen wollen, als Überbrückungsgeldempfänger und erst recht als Durchschnittsgründer. Allerdings haben unter den Ich-AG-GründerInnen deutlich mehr Erfahrungen mit irgendeiner Art von selbständiger Tätigkeit gesammelt als Überbrückungsgeldempfänger.