Im Jahr 2012 wurde das Insolvenzrecht mit dem Ziel reformiert, die Fortführungschancen insolventer Unternehmen zu erhöhen. Das "Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen" (ESUG) stärkt die Verfahrensvariante "Eigenverwaltung durch den Schuldner" durch Erleichterungen bei der Beantragung und Umsetzung. Dieser Beitrag zeigt zum Einen auf, dass insolvente Unternehmen die Eigenverwaltung nach der Reform häufiger anwenden, und zum Anderen, welche Unternehmen unter den Antragstellern sind.
External publication | 2016 Self-administered insolvency proceedings as a means of reorganization
Kranzusch, P. (2016): Das eigenverwaltete Insolvenzverfahren als Sanierungsweg - Veränderte Nutzung seit der Insolvenzrechtsreform von 2012, in: Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht (ZInsO), Heft 22, 1077-1083.