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External publication | 2018 The use of self-management by small and medium-sized enterprises 2013-2016

Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) veränderte Verfahrensarten, die eine Fortführung der von einer Insolvenz bedrohten Unternehmen ermöglichen. Dazu gehört die Eigenverwaltung, die nunmehr auch vor dem Eröffnungsbeschluss möglich ist, und zwar im Insolvenzvorverfahren (gem. § 270a InsO) und im sog. Schutzschirmverfahren (gem. § 270b InsO). Damit können redliche Schuldner eigenständiger als vor 2012 ein Sanierungskonzept unter Obhut eines Sachwalters entwerfen. 5 Jahre nach Inkrafttreten des ESUG besteht großes Interesse der Wirtschaftspolitiker an Informationen zu dessen Wirkung in der Praxis, u.a. hervorgerufen durch Praxisberichte von Anwendern. Das Gesetz wird zudem gerade aus juristischer Sicht begutachtet. Im vorliegenden Bericht wird der Fokus auf die Beantragung der Eigenverwaltung durch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelegt. Hierfür wurde eine Sonderauswertung der amtlichen Insolvenzstatistik für die Jahre 2013 bis 2016 analysiert.

Kranzusch, P. (2018): Die Nutzung der Eigenverwaltung durch kleine und mittlere Unternehmen 2013-2016, in: ZInsO Nr. 25/2018, S. 1393-1397, Köln.

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