Am 30. April 1999 legte die Kommission zur Reform der Unternehmensbesteuerung ("Kommission") die sogenannten "Brühler Empfehlungen zur Reform der Unternehmensbesteuerung" vor. Diese werden in der vorliegenden Arbeit vorgestellt, diskutiert und auf ihre unternehmensgrößenspezifischen Wirkungen analysiert.
Berechnungen ergaben, dass die Kommission mit 37 % Thesaurierungsbelastung ihr Ziel von 35 % nur knapp verfehlte. Da eine Begrenzung der Besteuerung ausgeschütteter Gewinne jedoch nicht vorgesehen ist, kann als Kernproblematik die Tarifspreizung zwischen einbehaltenen und ausgeschütteten Gewinnen klar herausgestellt werden. Angesichts der Allokations- und verteilungspolitischen Effekte erscheint diese "Einsperrung" von Gewinnen als fragwürdig. Befürwortet wird dahingegen eine weitergehende Diskussion zur Abschaffung der Gewerbesteuer, was neben einer steuerlichen Entlastung der Unternehmen auch zu gesteigerter Transparenz der Unternehmensbesteuerung führen würde.