Nach den Plänen der Europäischen Union (EU) soll die Europäische Dienstleistungsrichtlinie bis Ende 2009 in allen europäischen Mitgliedsländern umgesetzt sein. Um die Ausübung eines Dienstleistungsgewerbes EU-länderübergreifend zu vereinfachen, steht die flächendeckende Einrichtung von so genannten "Einheitlichen Ansprechpartnern" im Zentrum der Dienstleistungsrichtlinie. Den derzeitigen Umsetzungsstand hat das IfM Bonn jüngst zusammengetragen. Für Deutschland zeigt sich, dass die von der EU vorgegebenen Eckpunkte in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich umgesetzt werden. Während in NRW zur Zeit Überlegungen bestehen, die Einheitlichen Ansprechpartner in 18 Kreisen und kreisfreien Städten anzusiedeln, sieht Hessen hingegen die drei Regierungspräsidien als Einheitliche Ansprechpartner vor. Im europäischen Vergleich zeigen sich weitere Umsetzungsvarianten. In Österreich ist die Einrichtung und Ausgestaltung des Einheitlichen Ansprechpartners ebenfalls auf Länderebene angesiedelt. Allerdings wird der Ansprechpartner einheitlich beim Amt der Landesregierung eingerichtet werden. In Großbritannien hingegen werden die Vorgaben der EU-Dienstleistungsrichtlinie nur in Form eines elektronischen, online-basierten Einheitlichen Ansprechpartners umgesetzt.