Familienunternehmen-Definition des IfM Bonn
Das IfM Bonn definiert Familienunternehmen als diejenigen Unternehmen, bei denen die Eigentums- und Leitungsrechte in der Person des Unternehmers oder der Unternehmerin bzw. deren Familie vereint sind. Die Begriffe "Mittelstand", "Familienunternehmen", "Eigentümerunternehmen" und "familiengeführte Unternehmen" sind daher als Synonyme anzusehen.
Insgesamt klassifiziert das IfM Bonn alle Unternehmen als Familienunternehmen, bei denen
- bis zu zwei natürliche Personen oder ihre Familienangehörigen mindestens 50% der Anteile eines Unternehmens halten und
- diese natürlichen Personen der Geschäftsführung angehören.
Die Schnittmenge von Familienunternehmen und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ist naturgemäß sehr groß. Zugleich zählen aber auch Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten oder mehr als 50 Mio. € Jahresumsatz zu den Familienunternehmen, wenn sie die oben genannten Kriterien erfüllen.
Kleine und mittlere Unternehmen, die in Abhängigkeit zu einem anderen Unternehmen stehen, erfüllen hingegen die Definition nicht.
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