Mittelstandsdefinition des IfM Bonn
Das IfM Bonn definiert Mittelstand durch die Einheit von Eigentum und Leitung.
Um für statistische/empirische Analysen mittelständische Unternehmen aus der Gesamtheit aller Unternehmen herauszufiltern, wird die Mittelstandsdefinition wie folgt operationalisiert:
In einem mittelständischen Unternehmen
- halten bis zu zwei natürliche Personen oder ihre Familienangehörigen (direkt oder indirekt) mindestens 50 % der Anteile eines Unternehmens,
- diese natürlichen Personen gehören der Geschäftsführung an.
Die Begriffe Mittelstand, Familienunternehmen, Eigentümerunternehmen und familiengeführte Unternehmen sind nach Definition des IfM Bonn als Synonyme anzusehen.
Die Schnittmenge von mittelständischen Unternehmen/Familienunternehmen und unabhängigen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ist sehr groß. Zugleich zählen aber auch Unternehmen mit 500 und mehr Beschäftigten oder mehr als 50 Mio. € Jahresumsatz zum Mittelstand/Familienunternehmen, wenn sie die oben genannten Kriterien erfüllen.
Kleine und mittlere Unternehmen, die in Abhängigkeit zu einem anderen Unternehmen stehen, erfüllen hingegen die Mittelstandsdefinition nicht.