Satzung der Stiftung "Institut für Mittelstandsforschung"
Auszug aus der Fassung vom 10. Juni 2005
§ 1 Name
Die Stiftung führt den Namen „Institut für Mittelstandsforschung“. Sie ist rechtsfähig und hat ihren Sitz in Bonn.
§ 2 Stiftungszweck
Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Stiftung ist die Errichtung und Unterhaltung eines Instituts zur wissenschaftlichen Erforschung der Situation des Mittelstandes.
§ 3 Forschungstätigkeit
- Das Institut hat die Lage, Entwicklung und Probleme des Mittelstandes zu erforschen. Es leistet damit mittelbar einen Beitrag zur Verbesserung der allgemeinen Rahmenbedingungen des Mittelstandes im Sinne der Aufgaben der Ressorts der Stifter. Dabei ist vor allem auf eine praxisnahe Ausrichtung der Forschungstätigkeit Gewicht zu legen. Die Forschungsergebnisse sollen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
- Das Institut ist in seiner Forschungstätigkeit unabhängig.