Mittelstand im Einzelnen
Die prägenden qualitativen Merkmale des Mittelstands (Geschäftsführung, Eigentumsverhältnisse, wirtschaftliche Unabhängigkeit) lassen sich aus den amtlichen Statistiken nicht ablesen. Aus diesem Grund kann das IfM Bonn nur jährlich aktualisierte quantitative Daten zu den kleinen und mittleren Unternehmen sowie zu den Großunternehmen ausweisen. Es bezieht sich dabei zumeist auf die KMU-Definition der EU-Kommission.
Beschäftigte
Für die KMU insgesamt sowie für die Teilgruppen liegen jeweils Angaben zur Anzahl der Unternehmen, deren Beschäftigten und Umsatz für Deutschland vor, ebenso für die Familienunternehmen. Unternehmen werden definiert als Rechtliche Einheiten (kleinste rechtlich selbstständige Einheit, die aus handels- und steuerrechtlichen Gründen Bücher führt).
Im deutschen Unternehmenssektor waren im Jahr 2022 rund 35,7 Mio. Personen abhängig beschäftigt. Rund 19,1 Millionen – und damit mehr als die Hälfte der abhängig Beschäftigten in Unternehmen – haben ihren Arbeitsplatz in einem KMU. Die Großunternehmen beschäftigten im gleichen Jahr insgesamt rund 16,5 Mio. abhängig Beschäftigte (Anteil an allen Unternehmen von 46,4 %).
Durch die Berücksichtigung der geringfügig entlohnt Beschäftigten erhöht sich der KMU-Anteil an der Beschäftigung insgesamt: Von den rund 19,1 Mill. abhängig Beschäftigten in den KMU sind etwa 16,2 Mill. sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das sind etwas mehr als die Hälfte aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Rund 2,9 Mill. der abhängig Beschäftigten in den KMU arbeiten hingegen geringfügig entlohnt, das sind mehr als drei Viertel aller geringfügig entlohnt Beschäftigten.
Geringfügig entlohnt Beschäftigte haben eine größere Bedeutung für kleinere Unternehmen: So liegt der Anteil der geringfügig entlohnt Beschäftigten an allen Beschäftigten in Kleinstunternehmen bei 26,1 %, in den Großunternehmen hingegen bei 4,8 %.
Seit 2012 hat sich an der Verteilung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auf die Unternehmensgrößenklassen nur wenig geändert: In 2022 hatten die kleinsten Unternehmen jedoch anteilig weniger sozialversicherungspflichtig Beschäftigte als noch 2012. Entsprechend ist der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Großunternehmen von 46,0 % (2012) auf 49,3 % (2021) gestiegen.
Auf die Familienunternehmen entfielen rund 56 % aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Jahr 2019.
Den KMU kommt in den einzelnen Wirtschaftsbereichen eine unterschiedlich große Bedeutung als Arbeitgeber zu: Am größten ist sie im Baugewerbe und im Gastgewerbe, in denen fast neun von zehn Beschäftigten ihren Arbeitsplatz in einem KMU haben, am geringsten im Bereich Finanz-, Versicherungsdienstleistungen, Energieversorgung und im Verarbeitenden Gewerbe.
Methodische Neuerungen
Bei der Erstellung der IfM-Statistiken werden seit dem Berichtsjahr 2019 einige methodische Anpassungen berücksichtigt, die im Unternehmensregister vorgenommen wurden: So werden nun u.a. neben den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten auch die geringfügig entlohnten Beschäftigten einbezogen und bilden zusammen die Berechnungsgrundlage. Diese und andere Neuerungen haben zwar zwangsläufig Auswirkungen auf die KMU-Kennzahlen, gleichwohl sind sie jedoch als gering einzustufen (siehe Daten-und-Fakten-Heft Nr. 26).
Gleichwohl werden ab dem Berichtsjahr 2020 Unternehmen, die das Beschäftigtenkriterium nicht erfüllen, nur dann erfasst, wenn sie einen steuerbaren Mindestumsatz von 22.001 Euro erwirtschaften (zuvor 17.501 Euro). Dies hat zur Folge, dass einige Zehntausend Unternehmen in den Auswertungen nun unberücksichtigt bleiben.
Tabellen zu den Beschäftigten laut Unternehmensregister
Wählen Sie ein Merkmal und die gewünschte Differenzierung aus! Die entsprechende Tabelle steht als pdf-Datei zur Verfügung.
Aktualisierung
Daten für das Jahr 2023 voraussichtlich im Sommer 2025.
Die Aktualisierung der Statistik "Familienunternehmen" erfolgt unregelmäßig.
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Aktuelle Veröffentlichung
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Ansprechpartner für den Bereich "Familienunternehmen"
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