Gründungen und Unternehmensschließungen
Das IfM Bonn erstellt basierend auf den Daten des Statistischen Bundesamtes regelmäßig Statistiken zu den gewerbeanzeigepflichtigen Gründungen und Liquidationen (Aufgaben) sowie zu den Insolvenzen. Daneben ermittelt das IfM Bonn auf der Basis der Steueranmeldungen der Gründer und Gründerinnen bei den Finanzämtern die Anzahl der Gründungen in den Freien Berufen sowie unter Land- und Forstwirten.
Eine Differenzierung zwischen einem Start-up und einer Gründung ist nach Ansicht des IfM Bonn nur zielführend, wenn ein Start-up als innovative und schnell wachsende Neugründung - und zwar ohne Einschränkung auf einen Sektor - verstanden wird.
Unternehmensinsolvenzen
Ergebnisse für das Jahr 2023
Laut Insolvenzstatistik des Statistischen Bundesamtes haben im Jahr 2023 in Deutschland 17.814 Unternehmen Insolvenz angemeldet – rund 3.200 (+22,1%) mehr als in 2022. Dieser Anstieg war angesichts der Krisen sowie der gestiegenen Finanzierungskosten zu erwarten. In den Vorjahren hatte die Befreiung von der Insolvenzantragspflicht bei Pandemiefolgen sowie die Bereitstellung von Fördermitteln noch zu einem niedrigen Insolvenzniveau beigetragen. Die in Folge der Überprüfung dieser Förderung gelegentlich anfallenden Rückzahlungen dürften bei einigen Unternehmen zur Zahlungsunfähigkeit beigetragen haben. Trotz des Anstiegs gegenüber 2023 verharrt die Anzahl der Insolvenzen auf einem niedrigem Niveau, wie ein Blick auf die vergangenen 13 Jahre verdeutlicht. Auch der Anteil der insolventen Unternehmen, bezogen auf den Unternehmensbestand, ist trotz des Anstiegs weiterhin gering. Nur 5,7 von 1.000 Unternehmen gerieten 2023 in die Zahlungsunfähigkeit.
Generell gilt: Insolvenzen stellen weiterhin eine relativ seltene Form der Unternehmensschließung dar – über 90 % aller Unternehmensschließungen werden aus eigenem Antrieb vorgenommen.
Insolvenzen treffen vor allem Kleinstunternehmen
Detaillierte Aussagen über den Anteil der Unternehmensinsolvenzen im Mittelstand oder unter den kleinen und mittleren Unternehmen sind nicht möglich. Die in der amtlichen Statistik ausgewiesenen Beschäftigtengrößenklassen entsprechen nicht den Schwellenwerten der KMU-Definition. Mehrheitlich gehören insolvente Unternehmen zu den Kleinstunternehmen.
Im Jahr 2023 stieg die Anzahl der Insolvenzanträge im Vergleich zum Vorjahr in allen Beschäftigtengrößenklassen, jedoch unter Unternehmen mit 11 bis zu 100 Beschäftigten (+ 55%) und unter noch größeren Unternehmen (+ 70%) deutlich stärker als unter kleineren Unternehmen. Wird der Umsatz der insolventen Unternehmen als Größenmerkmal betrachtet (siehe Sonderauswertung von Creditreform in den Downloadtabellen), zeigt sich in den Umsatzgrößenklassen von über 25 bis 50 Millionen sowie über 50 Millionen Euro ein Anstieg der Insolvenzzahlen von 63 bzw. 67% gg. dem Vorjahr.
Die Wirtschaftszweige sind nicht gleichermaßen vom Anstieg der Insolvenzen betroffen. In besonderer Weise ragt der Bereich Gesundheits- und Sozialwesen hervor, in dem sich die Insolvenzgefährdung fast verdoppelte. Häufiger zahlungsunfähig wurden hier Krankenhäuser und größere Pflegeeinrichtungen. Der Verkehrssektor ist ebenfalls durch eine hohe Insolvenzgefährdung geprägt, die sich im vergangenen Jahr jedoch kaum erhöhte. Im Baugewerbe stieg die Insolvenzgefährdung im Vergleich zu den Vorjahren vergleichsweise schwach an. Die krisenhafte Entwicklung im Baubereich betrifft (noch) nicht die Masse der Bauunternehmen, sondern vorwiegend Bauträger, Projekt- und Immobilienentwickler, die teils zum Bereich Grundstücks- und Wohnungswesen zählen. Die Insolvenzgefährdung nahm 2023 zudem im Bereich Information /Kommunikation und Gastgewerbe deutlich zu.
Sanierungen mittels Eigenverwaltungsverfahren bei größeren Unternehmen
Unternehmen mit eröffnetem Insolvenzverfahren können einen "Insolvenzplan" oder eine "Eigenverwaltung", letztere seit 2012 auch im Vorverfahren, nutzen. Im Jahr 2021 trat das vorinsolvenzliche Restrukturierungsverfahren als Krisenlösungsweg hinzu. Mit Ausnahme der genehmigten Eigenverwaltung wird die Inanspruchnahme dieser Verfahren in der amtlichen Statistik nicht ausgewiesen. In 2023 wurden 345 Eigenverwaltungen durch den Schuldner genehmigt (2022: 198). Weiterhin nutzen vor allem Unternehmen in der Rechtsform der GmbH bzw. – nach Angaben der Kanzlei Baker Tilly – vergleichsweise große Unternehmen diese Verfahrensvariante, die mehrheitlich eine Unternehmensfortführung vorbereitet. Bei größeren Unternehmen kann daher bei einem Insolvenzantrag nicht mehr davon ausgegangen werden, dass das Unternehmen geschlossen und der Standort abgewickelt wird.
Tabellen zu Unternehmensinsolvenzen
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Merkmal | Differenzierung | |||||||||
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Insolvenzen | D | BL | WZ | RF | ALT | GrKl | WZ/GrKl | Besch/WZ | ||
Quote der insolventen Unternehmen | D | BL | WZ | |||||||
Eigenverwaltung | D | RF |
Aktualisierung
Daten zum Insolvenzgeschehen werden nur unregelmäßig aktualisiert.
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Wissenschaftlicher Mitarbeiter Peter Kranzusch
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