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Pressemitteilung Bayerische Initiative kann nur ein erster Schritt bei der Neugestaltung der öffentlichen Vergabe sein

Zahlreiche Hemmnisse halten KMU weiterhin von der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen ab

"Prinzipiell ist es zu begrüßen, dass die bayerische Landesregierung die öffentliche Vergabe im kommunalen Baubereich durch Ausweitung der Obergrenzen für Direktaufträge sowie freihändige Vergaben vereinfachen möchte" erklärt Sebastian Schneider, einer der Autoren der IfM-Studie "Mittelstandsfreundliche Gestaltung von öffentlichen Ausschreibungen", zur Vorstellung des "Modernisierungs- und Beschleunigungsprogramms Bayern 2030“. Schließlich vereinfache die Erhöhung der Wertgrenzen die öffentliche Vergabe, da Direktaufträge und freihändige Vergaben mit geringerem administrativen Aufwand einhergehen, womit der Vergabeprozess beschleunigt werden kann. Allerdings profitieren von Direktaufträgen und freihändigen Vergaben zumeist Unternehmen, die den Vergabestellen bereits bekannt sind und sich bewährt haben.

Der Marktzutritt zu öffentlichen Aufträgen für Start-Ups und innovative Unternehmen werde hingegen im Zuge der bayerischen Initiative erschwert, da durch die Anhebung der Wertgrenzen und die damit verbundene vermehrte Vergabe von Direktaufträgen viele öffentliche Auftragsauschreibungen nicht mehr für alle Unternehmen zugänglich sind. "Deshalb sollte diese Maßnahme nur eine Übergangslösung sein, bis das öffentliche Vergabesystem grundlegend überarbeitet worden ist. Bei den zentralen, für alle Unternehmen zugänglichen offenen Verfahren bzw. öffentlichen Auschreibungen gibt es unseren Untersuchungen zufolge zahlreiche Hemmnisse, die insbesondere KMU benachteiligen", berichtet der IfM-Wissenschaftler.

Als die größten Hürden für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) identifizierten die IfM-Wissenschaftler fehlende Erläuterungen zu den Ausschreibungen seitens der Vergabestellen und schwierige Kontaktmöglichkeiten, eine geringe Anwenderfreundlichkeit auf den digitalen Plattformen sowie zu hohe Anforderungen in den Ausschreibungen. Für viele der Hemmnisse gäbe es zwar prinzipiell Lösungsmöglichkeiten, die den Vergabeprozess mittelstandsfreundlicher gestalten würden. Häufig werden diese jedoch nicht umgesetzt, weil in den Vergabestellen die dafür notwendigen personellen und finanziellen Kapazitäten fehlen.

Hilfreich wäre es zudem, den Rechtsrahmen für die öffentliche Vergabe in ganz Deutschland zu harmonisieren. Dies würde neben Erleichterungen für die Unternehmen auch zu einer effizienteren Arbeit der Vergabestellen beitragen und nutzerfreundliche Digitalisierungsmaßnahmen ermöglichen. Im Zuge einer solchen Harmonisierung könnte auch ein Weiterdenken von Bürokratie und Regulierung im Vergaberecht vom herkömmlichen "Command and Control"-Ansatz hin zu einem mehr risikobasierten "Enable and Motivate"-Ansatz angegangen werden. Im Zuge dessen könnte beispielsweise in öffentlichen Vergabeverfahren auf Nachweispflichten (teilweise) verzichtet werden, wodurch die Vergabeentscheidungen zwar risikobehafteter wären – die kleinen und mittleren Unternehmen ebenso wie die Vergabestellen aber entlastet würden.

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