Selbstständige Frauen haben im Gegensatz zu abhängig beschäftigten Frauen keinen Anspruch auf Mutterschaftsleistungen nach dem Mutterschutzgesetz. Auf dem Bund-Länder-Ausschuss Mittelstand in Berlin berichtete Dr. Rosemarie Kay, dass jährlich rund 27.000 selbstständig erwerbstätige Frauen ein Kind gebären. Nur rund ein Viertel von ihnen sicherte den eigenen Einkommensausfall während der Mutterschutzfristen in 2022 freiwillig über ihre gesetzliche (GKV) oder private Krankenversicherung (PKV) ab.