Im Jahr 1999 wurde das Insolvenzrecht mit dem Ziel reformiert, die Fortführungschancen insolventer Unternehmen zu erhöhen. Als Sanierungsoptionen bieten sich zum Einen die Eigen- oder Fremdsanierung im Insolvenzplanverfahren und zum Anderen die übertragende Sanierung im Regelverfahren an. Im Unterschied zum Normalfall der Verwaltung durch einen gerichtlich bestellten Insolvenzverwalter können diese Sanierungsvarianten mit einer sogenannten "Eigenverwaltung" durch den Schuldner verbunden werden. Bis dato liegen wenige Angaben zu Häufigkeit und Zielführung der Eigenverwaltung vor. Mit dem vorliegenden Beitrag werden Informationen über Inhalte und Ziele von Eigenverwaltungen sowie deren Verbreitung geliefert, nachdem in 2007 bereits ein grundlegender Forschungsbeitrag zum Thema Insolvenzplanverfahren in mittelständischen Unternehmen geliefert wurde. Es kann u.a. gezeigt werden, welche Umstände oder Unternehmensmerkmale einen Antrag auf Eigenverwaltung begünstigen und welche Hindernisse seitens der Gerichte und Gläubiger in Bezug auf das Vertrauen in eine redliche und kompetente Geschäftsführung auftreten.
IfM Schriften | 2009 Die Eigenverwaltung als Instrument zur Unternehmensfortführung im Insolvenzverfahren
Kranzusch, P. (2009): Die Eigenverwaltung als Instrument zur Unternehmensfortführung im Insolvenzverfahren - Anwendungsziele und -hindernisse, in: IfM Bonn (Hrsg.): Jahrbuch zur Mittelstandsforschung 2008, Schriften zur Mittelstandsforschung Nr. 116 NF, Wiesbaden, S. 93-124.