Nach Angaben von Creditreform galten in 2011 rund 6,4 Mio. Bürger in Deutschland als überschuldet. Überschuldete Personen, Verbraucher wie Selbstständige, können ihre Altschulden auf gerichtlichem Weg bereinigen. Für Selbstständige stellt das im Jahr 1999 reformierte Insolvenzrecht mit dem Restschuldbefreiungsverfahren einen gerichtlichen Verfahrensweg bereit. Dieses Verfahren ist mit einer sechsjährigen Wohlverhaltensphase verbunden, deren Dauer die Bundesregierung auf drei bzw. fünf Jahre verkürzen will. Mit der Verkürzung strebt die Bundesregierung unter anderem die Verbesserung des Gründungsklimas an. Die Neuregelungen werden diesem Ziel jedoch nur unzureichend gerecht. Die Voraussetzungen – unter anderem. eine Rückzahlungsquote von mindestens 25 % – werden nur wenige Schuldner erfüllen können. Das ist das Ergebnis einer Studie des IfM Bonn, die die in der Vergangenheit genutzten und zukünftig nutzbaren Entschuldungswege analysiert.
Externe Veröffentlichungen | 2012 Zur Reform des Insolvenzrechts im Bereich Restschuldbefreiung laut Regierungsentwurf
Kranzusch, P. (2012): Zur Reform des Insolvenzrechts im Bereich Restschuldbefreiung laut Regierungsentwurf, in ZInsO - Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht Nr. 47/2012, S. 2169-2179.