Die Reform des Insolvenzrechts im Jahre 1999 zielte darauf, die Befriedigungsquoten der Insolvenzgläubiger zu verbessern und mehr insolventen Unternehmen eine Unternehmensfortführung zu ermöglichen. Eine Bewertung der Reform war bislang mangels repräsentativer Daten nur schwer möglich. Mit einer Sonderauswertung der beim Landesbetrieb IT.NRW eingegangenen Ergebnismeldungen für Insolvenzverfahren der Jahre 2002 bis 2007 steht dem IfM Bonn nun erstmals eine geeignete Datenbasis zur Verfügung. In die Analyse gingen 15.000 Regelverfahren mit Schlussverteilung ein.
IfM Materialien | 2009 Die Quoten der Insolvenzgläubiger in Regel- und Insolvenzplanverfahren - Ergebnisse von Insolvenzverfahren nach der Insolvenzrechtsreform
Kranzusch, P.; Icks, A. (2009): Die Quoten der Insolvenzgläubiger in Regel- und Insolvenzplanverfahren - Ergebnisse von Insolvenzverfahren nach der Insolvenzrechtsreform, in: IfM Bonn (Hrsg.): IfM-Materialien Nr. 186, Bonn.