Seit Juli 2019 erwerben Midijobber trotz reduzierter Beiträge volle Rentenansprüche. Dies begünstigt hybride Selbstständige mit Midijob gegenüber abhängig Beschäftigten. Hätten die seit Oktober 2022 geltenden Grenzen des Übergangsbereichs bereits 2018 Anwendung gefunden, hätte es 2018 mehr als eine halbe Million midijobbende hybride Selbstständige gegeben. Vier von fünf erzielten positive Gewinneinkünfte und hätten somit von der Neuregelung profitiert.
Policy Brief "Unternehmertum im Fokus" | 2023 Hybride Selbstständige und abhängig Beschäftigte mit Midijob
Kay, R.; Butkowski, O. (2023): Hybride Selbstständige und abhängig Beschäftigte mit Midijob – Ungleichbehandlung in der GRV, in: Förderkreis Gründungsforschung e.V. und IfM Bonn: Policy Brief 2/23, Bonn.